Geschäftsbedingungen
Sie finden nachstehende allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen in der Weinakademie Österreich, die Vertragsbestandteile des von Ihnen erteilten Auftrages sind.
Stornierung von Veranstaltungen:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühr
- innerhalb von 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die Raummiete verrechnet
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der bestellten Leistungen verrechnet
- innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden die bestellten Leistungen voll verrechnet.
Preise: Unsere Preise verstehen sich exklusive aller Steuern, Abgaben und Services. Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste.
Getränkeabrechnung: Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.
Wertsachen: Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld, Laptops, Ausstellungsgegenstände usw., welche von den Teilnehmern der Veranstaltung mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung der Weinakademie Österreich.
Musik: Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, der Weinakademie Österreich die Details rechtzeitig bekanntzugeben. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Dekoration: Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände der Weinakademie Österreich schriftlich mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden, und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit dem Auf- und Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Raummiete: Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des von Ihnen gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden. Die Weinakademie Österreich behält sich den Anspruch der Mietbezahlung einer nicht durchgeführten Veranstaltung vor.
Rauchverbot: In allen Innenräumen herrscht Rauchverbot!!! Raucherzonen befinden sich vor dem Haupteingang des Seminarzentrums.
Haftung: Für Beschädigungen, die durch die Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und sind der Weinakademie Österreich voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird die Weinakademie Österreich den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Die Weinakademie Österreich haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verluste derselben nur bei grob fahrlässigem Eigenverschulden und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen.
Kündigung durch die Weinakademie Österreich: Die Weinakademie Österreich ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
- der Ruf sowie die Sicherheit der Weinakademie Österreich gefährdet ist oder
- höhere Gewalt eintritt.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Weinakademie Österreich berechtigt.
Rechnungslegung: Die Rechnung wird zum Tage der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Eisenstadt vereinbart.
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